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Angebot anfordernMit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sogenannten 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden.
Aus diesem Grund fördert die Bundesregierung CO2-neutrale Heizsysteme im Rahmen der „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ - kurz BEG - mit hohen Zuschüssen. So sind Fördersummen von bis zu 70 Prozent möglich!
Förderung | Selbstgenutztes Eigentum | Vermietete Objekte |
---|---|---|
Grundförderung | 30 % | 30 % |
+ Effizienzbonus Wärmepumpe | 5 % | 5 % |
+ Emissionsbonus Biomasse (wird unabhängig von den maximalen Fördersätzen ausgezahlt) | 2.500 € | 2.500 € |
+ Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % (Fördersatz verringert sich ab 2029) | - |
+ Einkommensbonus | 30 % | - |
= MAXIMALER FÖRDERSATZ |
70 % + 2.500 € bei Biomasse |
35 bzw. 30 % + 2.500 € bei Biomasse |
Die Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme. Weitere Informationen unter www.kfw.de.
Die Förder-Richtlinien können sich jederzeit ändern. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Förderung muss grundsätzlich vor der Maßnahme bei der KfW bzw. dem BAFA (nur bei Errichtung, Umbau bzw. Erweiterung Gebäudenetz) beantragt werden. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss eine Klausel enthalten, die eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält, sollte die Förderung nicht bewilligt werden. Ebenso muss aus dem Vertrag hervorgehen, wann die geplante Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird. Bei Vorhabensbeginn bis spätestens 31.08.2024 ist abweichend auch eine nachträgliche Beantragung bis spätestens 30.11.2024 möglich. Alte Anträge können 2024 ohne Sperrfrist zurückgezogen werden. Zuwendungsbescheide haben eine Gültigkeit von 36 Monaten (im Einzelfall verkürzt, da Klimageschwindigkeits-Bonus kürzere Reduzierungszyklen hat). Die Maßnahmen sind nur förderfähig, solange kein Anschlusszwang für ein Wärmenetz vorliegt.
Die anrechenbaren förderfähigen Investitionskosten sind bei Wohngebäuden auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit begrenzt. Bei Nichtwohngebäuden ergeben sich die anrechnungsfähigen Kosten aus der beheizten „Netto-Grundfläche“ (NGF):
Anlagenkosten: Kessel, Partikelabscheider (bzw. Feinstaubfilter), Solarkollektoranlage,
Zuführsystem, Regelungstechnik, Wärmespeicher - jeweils inkl. Montage, Inbetriebnahme und Installation; bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.
Umfeldmaßnahmen: Brennstoffaufbewahrung (bzw. Lageraum), Heiz- und Technikraum, Abgassysteme und Schornsteine, Wärmeverteilung und Wärmeübergabe, Warmwasserbereitung (Umstellung auf zentrale Warmwasserversorgung), Demontagearbeiten, Beratungsleistungen (keine Förderberatung), bei Privatpersonen jeweils inkl. MwSt.
Zusätzlich zur Zuschussförderung kann ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit für förderfähige Ausgaben von max. 120.000 € pro Wohneinheit (Nichtwohngebäude max. 500 € pro m² NGF) beantragt werden. Bei selbstnutzenden Wohneigentümern mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 € wird ein Zinsvorteil von bis zu 2,5 % gewährt.
Die Nachrüstung eines Feinstaubabscheiders (Filter) wird als Heizungsoptimierung mit 50 % bezuschusst.
Technologie |
Voraussetzungen |
Förderung |
Effizienz- bzw. Emissionsbonus |
Antragssteller |
Solarthermie | Muss förderfähig gelistet sein | 30 % | Jeder Sanierer Mindestalter Gebäude 5 Jahre Wohn- und Nichtwohngebäude |
|
Biomasseheizungen (Scheitholz-, Hackschnitzel-, Pelletheizung, Kombikessel) | Puffer mind. 55 Liter/kW bei Scheitholz- und Kombikessel; Puffer mind. 30 Liter/kW bei Hackschnitzel + Pellet; Wärmemengenzähler |
30 % | 2.500 € bei besonders niedrigen Staubemissionen; unabhängig von der maximalen Fördergrenze |
Jeder Sanierer Mindestalter Gebäude 5 Jahre Wohn- und Nichtwohngebäude |
Wärmepumpe | Muss förderfähig gelistet sein; technische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden |
30 % | 5 % Wärmequelle Wasser, Erdreich bzw. Abwasser oder mit natürlichem Kältemittel |
Jeder Sanierer Mindestalter Gebäude 5 Jahre Wohn- und Nichtwohngebäude |
Gebäudenetze (bis 16 Gebäude bzw. 100 Wohneinheiten) |
Wärmeerzeuger muss Richtlinie entsprechen; mind. 65% erneuerbare Energie bzw. Abwärme; Antragstellung durch Energie-Effizienz-Experten beim BAFA. |
30 % | Jeder Sanierer Mindestalter Gebäude 5 Jahre Wohn- und Nichtwohngebäude |
|
Anschluss an ein Gebäude- oder Nahwärmenetz | Mind. 25 % erneuerbare Energieen | 30 % | Jeder Sanierer Mindestalter Gebäude 5 Jahre Wohn- und Nichtwohngebäude |
Voraussetzungen |
Bonus |
Antragssteller |
Einbau eines förderfähigen, erneuerbaren Wärmeerzeugers; Austausch einer Gaszentral-, Biomasse- (älter 20 Jahre), Gasetagen-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung; Bei Biomasse: Kombination mit (bestehender) thermischer Solaranlage, Photovoltaik, Wärmepumpe oder Brauchwasser-Wärmepumpe notwendig, die bilanziell den Trinkwasserbedarf nach DIN V 18599 decken. Bei Mehrfamilienhäusern anteilig für selbstgenutzte Parteien; Nachweis Selbstnutzung über Grundbuchauszug und Meldebescheinigung |
20 % Bis einschließlich 31.12.2028 beträgt der Klima-Bonus 20 Prozentpunkte. Ab dem 01.01.2029 und darauf folgend alle zwei Jahre sinkt der Bonus um 3 Prozentpunkte |
Sanierer von selbstgenutzten Wohngebäuden. Mindestalter Gebäude 5 Jahre |
Voraussetzungen |
Bonus |
Antragssteller |
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 40.000 €; bei Mehrfamilienhäusern anteilig für selbstgenutzte Parteien; Nachweis Selbstnutzung über Grundbuchauszug und Meldebescheinigung; Nachweis Einkommen über Einkommenssteuerbescheid Jahr 2+3 vor Beantragung |
30 % | Sanierer von selbstgenutzten Wohngebäuden Mindestalter Gebäude 5 Jahre |
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Bitte beachten: Die Dienstleistungs-Vereinbarung wird zwischen dem Fachbetrieb, der die Anlage installiert und der Sunshine Energieberatungs GmbH geschlossen.
Endkunden stehen bei Fragen zur Förderung unsere Fachhandwerkspartner sowie unser Vertriebs-Außendienst zur Verfügung.
Anschließend erhält der Fachhandwerksbetrieb innerhalb von maximal fünf Tagen eine Rückmeldung. Mehr dazu auch auf www.sunshine-energieberatung/foerderservice.
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