• Jetzt bis zu 18.000 € Bundesförderung!

    Ein warmes Zuhause wurde nie besser gefördert

Neu seit 1. Juli 2024:
Bundesförderung für den Austausch von Biomassekesseln und Wärmepumpen!

Starten Sie jetzt durch! Der Bund unterstützt Sie ab sofort mit bis zu 5.000 Euro beim Austausch Ihres alten Biomassekessels oder Ihrer Wärmepumpe.

Endlich können auch langjährige Nutzer von Biomasseheizungen oder Wärmepumpen Ihre in die Jahre gekommenen Heizsysteme austauschen und dabei von staatlicher Förderung profitieren. Gemeinsam mit Landesförderungen sind Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro und mehr möglich.

Die wichtigsten Infos zur neuen Bundesförderung:

  • Förderstart: 1. Juli 2024 fördert der Bund den Austausch von Pellets-, Hackgut- und Holzkesseln sowie Wärmepumpen, die mindestens 15 Jahre alt sind.
  • Fördersatz: Bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro.
  • Fördertopf: Insgesamt 60 Mio. Euro stehen zur Verfügung, bis längstens 31.12.2025.
  • Profitieren können ausschließlich Privatpersonen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern.
  • Kombinationsmöglichkeiten: Diese Bundesförderung lässt sich mit Landesförderungen kombinieren.
Merkblatt (PDF) Weitere Infos (umweltfoerderung.at)

Bundesförderung in Österreich - Raus aus Öl und Gas 2024

Am 12. Dezember 2023 wurde ein entscheidender Fortschritt in Richtung Energiewende erzielt, indem die Bundesregierung beschlossen hat, die finanzielle Unterstützung deutlich zu erhöhen.

Die Fördersummen steigen 2024 auf bis zu 16.000 € (Stückholzkessel) bzw. 18.000 Euro (Hackgut- und Pelletheizungen) - bei einer Maximalförderung von 75 % der förderfähigen Kosten.

Voraussetzung ist der Umstieg von einer alten Öl- oder Gasheizung auf eine moderne Biomasseheizung. In Kombination mit den jeweiligen Landesförderprogrammen können somit Förderbeträge von bis zu 27.900 Euro erreicht werden.

Raus aus Öl und Gas

Bundes- und Landesförderungen auf einen Blick

Maximale Bundesförderung Stückholz Maximale Bundesförderung Hackgut/Pellets Maximale Landesförderung
OBERÖSTERREICH 16.000 € 18.000 € 2.900 €
+ 1.000 € für die Tankentsorgung
NIEDERÖSTERREICH 16.000 € 18.000 € 3.000 € (nur noch bis 31.12.2023)
TIROL 16.000 € 18.000 € 8.000 €
BURGENLAND 16.000 € 18.000 € 2.200 €
SALZBURG 16.000 € 18.000 € 2.000 €
VORARLBERG 16.000 € 18.000 € 4.000 €
KÄRNTEN 16.000 € 18.000 € 6.000 €
STEIERMARK 16.000 € 18.000 € 2.500 €
WIEN 16.000 € 18.000 € -

Fördervoraussetzungen für die Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas"

Sie können eine maximale Förderung von 75 Prozent in Anspruch nehmen, die sich aus der Kombination der spezifischen Fördersätze von Bund und Land ergibt. Diese Förderung ist verfügbar, wenn Sie ein fossiles Heizungssystem, das mindestens 20 Jahre alt ist und eine Leistung bis zu 100 kW hat (beispielsweise Heizungen mit Öl, Gas, Kohle/Koks oder elektrisch betriebene Nacht- bzw. Direktspeicheröfen), ersetzen, vorausgesetzt, es besteht keine Möglichkeit, an ein Nah- oder Fernwärmenetz anzuschließen. Um die volle Förderung von 100 Prozent im Rahmen des Programms „Sauber Heizen für Alle“ zu erhalten, müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Anschaffungskosten (Planung, Installation und Inbetriebnahme), zentrale Heizungsregelung und Speichersystem (wie Pufferspeicher), sowie die Deinstallation und Entsorgung alter Anlagen, einschließlich Tanks.

Wo liegt die Grenze?

Die Förderung ist auf maximal 75 Prozent der qualifizierenden Investitionskosten limitiert. Die genaue Höhe der Förderung wird nach dem Austausch der Heizungsanlage und der Einreichung der entsprechenden Unterlagen festgelegt.

Wann erhalte ich mein Geld?

Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach einer erfolgreichen Prüfung des online eingereichten Abschlussantrages, der alle erforderlichen Unterlagen einschließlich der Schlussrechnung beinhaltet. Dies muss spätestens 12 Monate nach der Fertigstellung des Projektes geschehen.

Was muss sonst noch beachtet werden?

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen Ein- und Zweifamilienhäuser Kessel verwenden, die weniger als 100 kW Leistung haben und kein Anschluss an eine hocheffiziente Nah- bzw. Fernwärmeversorgung möglich ist. Diese Kessel müssen im Volllastbetrieb die Emissionsgrenzwerte gemäß der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 einhalten und einen Mindestwirkungsgrad von 85 Prozent aufweisen.

Steuerbonus

Zusätzlich zum Heizkesseltausch besteht die Möglichkeit, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Über einen Zeitraum von fünf Jahren können die Kosten als Sonderausgaben in Höhe von 400 € jährlich steuermindernd angesetzt bzw. abgeschrieben werden, was insgesamt bis zu 2.000 € an zusätzlichen Ersparnissen ermöglicht.

Solarbonus

Im Rahmen der bundesweiten Aktion "Raus aus Öl und Gas" haben Sie die Möglichkeit, bei einem Austausch Ihres fossilen Heizkessels gegen eine umweltfreundliche Biomasseheizung, die zusätzlich mit einer Solaranlage ergänzt wird, einen Solarbonus in Höhe von 2.500 € zu beantragen. Dieser Bonus kommt zusätzlich zu den Fördermitteln des Landes.

Mehrgeschossiger Wohnungsbau

Beim Austausch von Heizkesseln im mehrgeschossigen Wohnungsbau werden folgende Höchstbeträge als Förderpauschalen gewährt: Für den Wechsel zu einer Pellets- oder Hackgutheizung mit einer Leistung unter 50 kW beträgt die Unterstützung 18.000 €, bei einer Leistung zwischen 50 und 100 kW sind es 30.000 €, und für Heizungen mit einer Leistung über 100 kW wird eine Förderung von 37.000 € bereitgestellt.

100-Prozent-Förderung

Das Programm „Sauber Heizen für Alle“ bietet finanzielle Unterstützung für Haushalte mit niedrigerem Gesamteinkommen, indem es bis zu 100 % der Kosten für den Austausch eines fossilen Heizsystems übernimmt. Antragsberechtigt für diese Förderung sind Eigentümer von Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäusern (mit mindestens 50 % Eigentumsanteil), deren Hauptwohnsitz sich am Standort des Projekts befindet und vor dem 31. Dezember 2021 etabliert wurde.

Zusätzlich zu den Förderprogrammen des Bundes und der Länder können auch Gemeindeförderungen in Anspruch genommen werden. Mehr zur Registrierung unter www.umweltfoerderung.at & www.klimafonds.gv.at. Bei der Zusammenstellung der Informationen wurde mit größter Sorgfalt gearbeitet. Fehler können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da sich Vorgaben und Richtlinien jederzeit ändern können. Vor einer Investitionsentscheidung kontaktieren Sie bitte die zuständige Förderstelle. HDG übernimmt kein Gewähr. 

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