Starten Sie jetzt durch! Der Bund unterstützt Sie ab sofort mit bis zu 5.000 Euro beim Austausch Ihres alten Biomassekessels oder Ihrer Wärmepumpe.
Endlich können auch langjährige Nutzer von Biomasseheizungen oder Wärmepumpen Ihre in die Jahre gekommenen Heizsysteme austauschen und dabei von staatlicher Förderung profitieren. Gemeinsam mit Landesförderungen sind Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro und mehr möglich.
Die wichtigsten Infos zur neuen Bundesförderung:
Maximale Landesförderung | |
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OBERÖSTERREICH |
2.900 € + 1.000 € für die Tankentsorgung |
NIEDERÖSTERREICH | - |
TIROL | 8.000 € |
BURGENLAND | 2.200 € |
SALZBURG | 2.000 € |
VORARLBERG | 4.000 € |
KÄRNTEN | 6.000 € |
STEIERMARK | 2.500 € |
WIEN | - |
Zusätzlich zum Heizkesseltausch besteht die Möglichkeit, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Über einen Zeitraum von fünf Jahren können die Kosten als Sonderausgaben in Höhe von 400 € jährlich steuermindernd angesetzt bzw. abgeschrieben werden, was insgesamt bis zu 2.000 € an zusätzlichen Ersparnissen ermöglicht.
Im Rahmen der bundesweiten Aktion "Raus aus Öl und Gas" haben Sie die Möglichkeit, bei einem Austausch Ihres fossilen Heizkessels gegen eine umweltfreundliche Biomasseheizung, die zusätzlich mit einer Solaranlage ergänzt wird, einen Solarbonus in Höhe von 2.500 € zu beantragen. Dieser Bonus kommt zusätzlich zu den Fördermitteln des Landes.
Beim Austausch von Heizkesseln im mehrgeschossigen Wohnungsbau werden folgende Höchstbeträge als Förderpauschalen gewährt: Für den Wechsel zu einer Pellets- oder Hackgutheizung mit einer Leistung unter 50 kW beträgt die Unterstützung 18.000 €, bei einer Leistung zwischen 50 und 100 kW sind es 30.000 €, und für Heizungen mit einer Leistung über 100 kW wird eine Förderung von 37.000 € bereitgestellt.
Das Programm „Sauber Heizen für Alle“ bietet finanzielle Unterstützung für Haushalte mit niedrigerem Gesamteinkommen, indem es bis zu 100 % der Kosten für den Austausch eines fossilen Heizsystems übernimmt. Antragsberechtigt für diese Förderung sind Eigentümer von Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhäusern (mit mindestens 50 % Eigentumsanteil), deren Hauptwohnsitz sich am Standort des Projekts befindet und vor dem 31. Dezember 2021 etabliert wurde.
Zusätzlich zu den Förderprogrammen des Bundes und der Länder können auch Gemeindeförderungen in Anspruch genommen werden. Mehr zur Registrierung unter www.umweltfoerderung.at & www.klimafonds.gv.at. Bei der Zusammenstellung der Informationen wurde mit größter Sorgfalt gearbeitet. Fehler können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da sich Vorgaben und Richtlinien jederzeit ändern können. Vor einer Investitionsentscheidung kontaktieren Sie bitte die zuständige Förderstelle. HDG übernimmt kein Gewähr.
Mit dem HDG Kesselfinder konfigurieren Sie in wenigen Schritten Ihre neue Holzheizung - egal ob Scheitholzkessel, Hackschnitzelheizung, Pelletheizung oder Kombikessel.
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